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Beratung für schwule Männer

kompetent • kostenlos • anonym

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Über uns

Der Gay Health Chat ist ein Kooperationsprojekt der Deutschen Aidshilfe e.V., durchgeführt von haupt- und ehrenamtlichen Beratern ihrer Mitgliedsorganisationen sowie der Aids-Hilfe Schweiz und den AIDS Hilfen Österreichs.

Unsere Mitarbeiter arbeiten für regionale Aidshilfen und Beratungs-organisationen. Fundiertes Wissen zu HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbare Infektionen und regelmäßige Fortbildungen dazu sind unser Markenzeichen. Zudem sind die Berater speziell für die Arbeit im Internet geschult.

Unser Team freut sich über dein Feedback nach Beendigung des Chats. Wir stellen dir vier Fragen, um unsere Qualität besser einschätzen zu können:

  • Fühlst du dich mit deinen Problemen verstanden?
  • Hat Dir der Chat weitergeholfen?
  • Findest du die Beratung kompetent? (Wissen, fachkundige Erklärung, Verständlichkeit)
  • Würdest du die Chatberatung weiterempfehlen?

Deine Anregungen und Kritik kannst du auch gerne per Mail richten an: info@gayhealthchat.de. Beachte bitte, dass deine Anonymität nur gewahrt bleibt, wenn man von deiner Mailadresse nicht auf deine Person schließen kann.

Wir kennen unsere Grenzen

Wir sind ein Peer-to-Peer-Projekt. Unser Angebot kann weder individuelle medizinische Beratung leisten noch eine Therapie ersetzen. Auch zu sozialrechtlichen Fragen können und dürfen wir lediglich – sofern möglich – allgemeingültige Informationen übermitteln.

Natürlich informieren wir über persönliche Einzelberatung in deiner Nähe. Wir geben dir Kontaktdaten von lokalen Aidshilfen und weiteren Beratungsstellen, die dir weiterhelfen.

Alle Chat-Nachrichten werden “Ende-zu-Ende-verschlüsselt” und direkt auf den Clients ver- und entschlüsselt. Lediglich du und dein Berater können eure geschriebenen Worte sehen. Für unsere Berater erlischt der Chatverlauf nach Beendigung des Chats. Weitere Nutzer können nicht zugeschaltet werden. Der Chat wird nicht an Dritte weitergeleitet.

Zu Zwecken der Aus- und Weiterbildung können Kollegen unserer Beratungseinrichtungen Einblick in die Beratungen nehmen. Dies passiert zeitgleich, während des Chats. Falls du das nicht möchtest, schreibe dies bitte am Anfang des Chats und wir werden uns selbstverständlich daran halten. Unsere Berater fertigen keine Abschrift eures Chats an.

Alle Mitarbeiter sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur wer eine dementsprechende Erklärung abgegeben hat, darf im Gay Health Chat mitarbeiten.

Dein Chat


Zur Anonymisierung kannst du dir selbst einen Nickname für den Chat geben. Wir verlangen keine persönlichen Daten von dir und wollen nicht, dass du uns persönliche Namen und Daten im Chat schreibst. Sollten deine Angaben auf eine Person schließen lassen, müssen wir die Beratung leider ablehnen.
Für deine Beratung empfehlen wir die Verwendung deines eigenen Computers, Desktops oder Mobilgerätes. Prüfe vorher, ob du dich in einem geschützten Raum befindest und dir niemand über die Schulter schauen kann.

Nachrichten, die für eine Beantwortung anonym hinterlassen werden, können nach höchstens 24 Stunden unter einer personalisierten URL abgerufen werden, die der Ratsuchende bei seiner Fragestellung erhält. Die ganz persönliche Antwort ist dann für 24 Stunden unter dieser URL noch weitere Male abrufbar. Antworten, die nach 14 Tagen nicht abgerufen sind, werden gelöscht.

Haftungsausschluss

Weder die Betreiber noch die Berater des Gay Health Chats übernehmen Haftung dafür, welche Hinweise des Beraters du annimmst und wie du diese umsetzt. Dies liegt in deiner Verantwortung.

Weder durch die Aufnahme des Kontakts zu www.gayhealthchat.de oder zu www.health-support.de noch durch die im Rahmen des Gay Health Chats geführte Kommunikation werden vertragliche Pflichten der Deutschen Aidshilfe e. V. gegenüber dem Ratsuchenden begründet. Insbesondere ist ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Beratung und eine vertragliche Haftung auf Grund einer Beratung ausgeschlossen.



Suizidankündigung durch Ratsuchende

Da wir bei der deutlich geäußerten Ankündigung einer Suizidabsicht den gesetzgeberischen Anforderungen im Hinblick auf den Tatbestand unterliegen (BGB § 323c – Unterlassene Hilfeleistung), und uns ggf. strafbar machen, wenn wir nach einer entsprechenden Ankündigung nichts unternehmen, sehen wir uns gezwungen, bei deutlich formulierter Suizidabsicht die Behörden einzuschalten.



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